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März 23rd, 2012 at 17:52

Heiraten und Steuern sparen - Welche Steuerklasse in der Ehe?




Wer den Bund fürs Leben schließt, verspricht sich nicht nur ewige Treue, sondern – ganz unromantisch – auch finanzielle Vorteile. Splittingtarif und Steuerklassenwahl rechnen sich in Euro und Cent.


Die “Steuerhochzeit” lohnt sich vor allem für kinderlose Paare, deren “Arbeitslöhne” erheblich voneinander abweichen. Je größer der Verdienstunterschied, desto höher das Sparpotenzial, denn bei der Zusammenveranlagung von Ehepartnern gilt der Splittingtarif. Im Splittingverfahren wird das zu versteuernde Einkommen gleichmäßig auf beide Ehegatten verteilt und das zu versteuernde Einkommen beider Partner mit dem gleichen Steuersatz belastet. “Damit kann der progressive Steuertarif für den besser verdienenden Ehepartner abgefedert werden und Ehepaare sparen dadurch gegenüber den Einzelveranlagungen Steuern”, sagt Steuerexpertin Isabell Gusinde von der Postbank. Sind dagegen Kinder im Spiel und die Arbeitslöhne beider Ehepartner etwa gleich, sieht die Rechnung oft ganz anders aus: Bei gleichen Einkommen bleibt der “Progressionseffekt” aus. Heiratet ein Alleinerziehender, sollte er oder sie mit besonders spitzem Bleistift rechnen: Denn wer alleinerziehend war und bislang den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.308 Euro pro Kalenderjahr erhielt, verliert diesen mit der Hochzeit. So bleibt mit Trauschein manchmal sogar weniger im Portemonnaie als ohne.

Welche Steuerklasse in der Ehe?
Arbeitnehmer-Ehepaare können zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen wählen. Bei etwa gleich hohen Gehältern ist die Mischung ” IV / IV ” erste Wahl. Erzielt ein Partner aber mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens, lohnt sich die Kombination “III / V”, weil hier der höhere Verdienst in Klasse III relativ “gering” besteuert wird, das niedrigere Einkommen in Klasse V hingegen hoch. Unter dem Strich bleibt dem Paar mit dieser Kombination mehr “Monatsnetto” übrig. Doch aufgepasst: “Die Lohnsteuerklasse beeinflusst auch die Höhe von Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld”, so Isabell Gusinde. Wer voraussehen kann, dass er solche Zahlungen erhalten wird, sollte besser rechtzeitig in Steuerklasse III wechseln – auch wenn es sich dabei um den geringer verdienenden Partner handelt. Denn dann ist die Berechnungsgrundlage für die Leistungen höher als mit den Steuerklassen IV oder V.

Steuern sparen auch in Lebenspartnerschaften
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat mit zwei Beschlüssen die steuerliche Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehegatten gestärkt. Zwei Frauen hatten die Eintragung der Lohnsteuerklassenkombination ” III / V ” beim Finanzamt beantragt. Das Finanzamt lehnte dies jedoch ab. Die Richter des Finanzgerichtes gewährten den Frauen den Eintrag dieser Steuerklassen bis zu einer endgültigen Entscheidung zweier bereits laufender Musterprozesse beim Bundesverfassungsgericht. Postbank Expertin Isabell Gusinde: “Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sollten die Zusammenveranlagung beantragen und eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abgeben.”

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