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Als Zahnarzthelfer / Zahnarzthelferin ist das hauptsächliche Aufgabengebiet dem Arzt bei der Behandlung zu assistieren. Hierzu gehören das Absaugen von Speichel, das Anreichen der Instrumente und das Beruhigen von ängstlichen Patienten.
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Ebenfalls zum Aufgabengebiet der Zahnarzthelfer/in gehört das Empfangen von Patienten und das Koordinieren von Terminen. Es ist wichtig das man in diesem Beruf über ein einfühlsames Wesen verfügt, da man immer wieder mit Patienten in Berührung kommt die große Angst vorm Zahnarzt haben und die auf tröstende Worte angewiesen sind.
Für Zahnarzthelferinnen und Zahnmedizinische Fachangestellte ZFA gibt es keinen bundesweiten Tarifvertrag. Nur in den Bereichen der Zahnärztekammern von Baden-Würtemberg, Berlin, Hessen, Hamburg und Westfalen-Lippe gibt es einzelne Gehaltstarifverträge für diesen Beruf. Diese gelten automatisch für ZFA die in einer vereinbarenden Gewerkschaft sind und deren Arbeitgeber in der Arbeitsgemeinschaft ist die Tarifverträge verhandelt. Alle anderen müssen in ihrem Arbeitsvertrag einen Verweis auf den gültigen Gehaltstarifvertrag für Zahnmed. Fachangestellte haben, damit der Tarif automatisch gilt.
Selbstverständlich kann man auch die Gültigkeit eines anderen Tarifvertrages vereinbaren, bzw. sich auf einen Tarifvertrag beziehen, wenn man nicht in dem Bereichen lebt und arbeitet, die einen Tarifvertrag vereinbart haben. Deswegen die Gehaltsempfehlung, die sich an den Gehältern orientiert die laut verschiedenen Umfragen tatsächlich im Durchschnitt in Bayern gezahlt werden.
Netto oder Brutto Gehalt
Alle genannten Gehälter sind Bruttoangaben. Ihr individuelles Nettogehalt können Sie sich hier online mit einem Gehaltrechner problemlos ausrechnen:
Berufsjahr Tätigkeitsgruppe I (ZFA, ZH) Tätigkeitsgruppe II (fortgebild. ZFA) Tätigkeitsgruppe III (ZMF, ZMV, ZMP,DH)
- 1. - 3. 1.500 Euro 1.750 Euro 2.100 Euro
- 4. - 6. 1.600 Euro 1.850 Euro 2.250 Euro
- 7. - 10. 1.700 Euro 1.950 Euro 2.400 Euro
- 11. - 16. 1.800 Euro 2.050 Euro 2.550 Euro
- 17. - 22. 1.900 Euro 2.150 Euro 2.700 Euro
- ab dem 23. 1.950 Euro 2.250 Euro 2.800 Euro
Die empfohlenen Beträge orientieren sich selbstverständlich daran, dass eine ZFA das Berufsbild auch voll und ganz erfüllt und stellen Mindestgehälter dar. Selbstverständlich sollte vom Arbeitgeber zusätzlich noch ein 13. Monatsgehalt gezahlt werden, Zuschüsse nach dem Vermögensbildungs-Gesetz und mindestens eine Fortbildung pro Jahr im Wert von 200-300 Euro. Bei den Gehältern Zahnarzthelferin der Tätigkeitsgruppe III wird von eine eigenen steten Fortbildung im Tätigkeitsbereich ausgegangen (z. B. Lesen von Fachzeitschriften, ausarbeiten von Rundschreiben etc.)
Unverbindliche Empfehlung zur Ausbildungsvergütung
- im 1. Ausbildungsjahr 600,00 Euro
- im 2. Ausbildungsjahr 800,00 Euro
- im 3. Ausbildungsjahr 1000,00 Euro
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10:24 on Mai 5th, 2010 1
Diese Zahlen sind ein Schlag ins Gesicht einer Zahnarzthelferin im Osten denn hier bekomme ich (im 14.Berufsjahr!) nicht mal das Gehalt was auf dieser Seite für einen Berufseinsteiger vorgeschlagen wird.
Es ist eine absolute Sauerei (sorry) das es für unseren Beruf keinen Tarifvertrag gibt und jeder zahlt was er gern möchte.Ich war noch keinen Tag arbeitslos aber habe auch keinen Euro mehr in der Tasche als jemand der die letzten 14 Jahre das Geld über `s Amt bezog. Ist das gerecht? Und dann soll ich auch noch privat für `s Alter vorsorgen. Von was denn? Nach Abzug der Miete, Monatskarte, Strom, allgemeine monatliche Ausgaben bleibt nichts übrig.Mal in Urlaub fahren?Nicht mal dran zu denken.Danke lieber Staat!Hauptsache wir stecken Geld in Kriege und aktuell Griechenland!