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Die Finanzkrise hat den Markt der Geldanlagen regelrecht umgekrempelt. Bei den Anlegern hoch im Sparkurs liegen Bundeswertpapiere und das Sparkonto, denn lieber sicher und etwas abgespeckt mit einem atraktiven Zinssatz Geld anlegen, als mit hohen Risiko herbe Verluste wie bei den Aktien einfahren. Besonders starke Nachfrage verzeichnen Bundesschatzbriefe, die in das Lager der Bundeswertpapiere gehören und die Zinssätze die es dafür gibt unterscheiden sich nach den beiden angeboten Varianten. Zum einen gibt es den Typ A und zum anderen den Typ B. Diese Art von sparen gehört zu den sichersten Geldanlagen die es gibt, denn hier werden dei Ersparnisse direkt beim Staat angelegt und die Wahrscheinlichkeit das dieser mal Pleite ist, wird als unwahrscheinlich eingeschätzt. Anleger und Sparer die interesse daran haben können sich zunächst über aktuelle Konditionen informieren.


Als Daueremission ausgegebene Wertpapiere mit einem festen Plan für jährlich steigende Zinssätze (so genannte “Zinstreppe“, “Step-Up-Bonds“). Nach Ablauf des ersten Haltejahres können Gläubiger bis zu 5.000 € innerhalb von 30 Zinstagen an den Bund zum Nennwert zuzüglich anteiliger Zinsen zurückgeben. In den Börsenhandel werden die Titel nicht eingeführt. Bundesschatzbriefe werden in zwei verschiedenen Varianten angeboten. Es gibt den Bundesschatzbrief Typ A mit einer Laufzeit von 6 Jahren und jährlicher Zinszahlung und den Typ Bmit einer Laufzeit von 7 Jahren, bei dem die Zinszahlung einmalig am Ende der Laufzeit zusammen mit der Tilgung geleistet wird. Die Stückelung für beide Varianten beträgt 0,01 €, der erworbene Nennwert muss mindestens 50 € betragen. Bundesschatzbriefe können nur von natürlichen Personen und von gebietsansässigen Einrichtungen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, erworben werden.

Bundesschatzbriefe
Relevante Informationen auf einen Blick

  • Nennwert/Stückelung: 0,01 €
  • Mindestauftrag: 50 €,
  • Direkterwerb Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH: 52 €
    (einschließlich Stückzinsen)
  • Anlagehöchstbetrag: unbeschränkt
  • Zinszahlung Typ A: jährlich
  • Zinszahlung Typ B: Zinsansammlung (Auszahlung der Zinsen und Zinseszinsen bei Rückzahlung des Kapitals)

Zinsen berechnen: actual/actual (taggenau)
Laufzeit:

  • Typ A 6 Jahre
  • Typ B 7 Jahre

Rückzahlung:

  • Typ A zum Nennwert
  • Typ B zum Rückzahlungswert (=Nennwert+Zinsen)
  • Erwerber: nur natürliche Personen, sowie gebietsansässige Einrichtungen, die gemeinnützigen,
  • mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen

Vorzeitige Rückgabe

  • Nach dem ersten Laufzeitjahr können je Gläubiger bis zu 5.000 € Nennwert innerhalb von 30 Zinstagen (sämtliche Ausgaben im Depot zusammengerechnet) zurückgeben werden
  • Verwaltung durch Kreditinstitute: i. d. R. Depotgebühren
  • Erwerb und Einlösung bei Fälligkeit: gebührenfrei
  • Erwerb, Verwaltung, vorzeitige Rückgabe und Einlösung bei Fälligkeit bei der Bundesrepublik
  • Deutschland – Finanzagentur GmbH: gebührenfrei (Voraussetzung hierfür ist ein Schuldbuchkonto)
  • Eine vorzeitige Rückgabe ist nur bis einschließlich 10 Geschäftstage vor Fälligkeit möglich
  • Übertragbarkeit auf Dritte von einem Schuldbuchkonto auf ein anderes Schuldbuchkonto gebührenfrei, jederzeit auf Erwerbsberechtigte möglich

Verfügbarkeit
Bundesschatzbriefe können nach Ablauf des ersten Laufzeitjahres täglich zurückgeben werden. Dabei gilt jedoch, dass je Depot höchstens Bundesschatzbriefe im Wert von 5.000 Euro (ohne Zinsen) innerhalb von 30 Zinstagen zurückgegeben werden dürfen. Die Frist von 1 Jahr gilt ab Beginn der Laufzeit, mithin nicht ab Erwerb. Selbstverständlich ist im Rahmen der Vertragsfreiheit die Übertragung auf Dritte (Weiterverkauf) möglich.

Die Verwahrung kann kostenfrei bei der staatlichen Bundeswertpapier-Verwaltung erfolgen. Das Antragsformular gibt es hierzu auf “manchmal hartnäckiges” Nachfragen bei jeder Bank oder Sparkasse. Die Verwahrung für das Wertpapierdepot kann natürlich auch bei Banken und Sparkassen erfolgen; dies kostet aber eine kleine Gebühr.

Bei der Bundeswertpapierverwaltung steht ein Bundesschatzbriefrechner als Exceldatei zum Download bereit. Mit dem Schatzbriefe Rechner haben Sie die Möglichkeit, die gewünschte Bundesschatzbrief Ausgabe auszuwählen (Jahr und Ausgabe), den Nennwert vorzugeben und so zu einem beliebigen Stichtag den Rückzahlungswert zu berechnen.

Zinsplan
Das besondere an der Art der Zinszahlung ist bei Bundesschatzbriefe, daß die Zinsen nach einem festgelegten Plan steigen. Das ist vergleichbar mit den Bonus-Sparprogrammen der Banken und Sparkassen. Je länger man die Anlage hält, um so höhere Renditen ergeben sich.

Risiko
Nein

Sparprogramm möglich
Leider kann man Bundesschatzbriefe bei den Banken und Sparkassen nicht per Dauerauftrag kaufen. Man muß immer neu eine Bank/Sparkasse damit beauftragen. Lediglich die Landeszentralbanken bieten den Kauf per Dauerauftrag an. (Filialen in vielen größeren Städten - im Telefonbuch nachschauen oder beim Informationsdienst nachfragen, Telefon siehe Ende dieser Seite).

Kosten
Kauf und Verkauf (Rückgabe an die Bundeswertpapier-Verwaltung) sind gebührenfrei. Aber: Verwaltung (Überweisung der Zinsen; Einlösung bei Fälligkeit; vorzeitige Rückgabe)

Kostenpflichtig
Mit der Verwaltung können Sie Ihre Bank oder Sparkasse beauftragen. Nachteil: Die verlangen dafür Gebühren. Das schmälert die Rendite!

Kostenfrei
Besser ist es deshalb die staatliche Bundeswertpapier-Verwaltung damit zu beauftragen. Dann kostet es nämlich nichts. Das Antragsformular erhalten Sie ebenfalls bei jeder Bank/Sparkasse. Aber meist nur, wenn Sie gezielt danach fragen. Denn den Geldinstituten ist das natürlich “ein Dorn im Auge”. Sie verlieren die Gebühren für ein Wertpapierdepot.

Besteuerung der Kapital-Erträge (Zinsen)
Die Zinsen stellen Einkommen dar und unterliegen demnach der Einkommensteuer (siehe Kapitel Steuern auf Kapital-Erträge). Dabei gilt: Kapital-Erträge, die den vom Gesetzgeber festgelegten Steuer Freibetrag nicht überschreiten, bleiben steuerfrei.

Zinsabschlag
Wird ein Freistellungsauftrag erteilt, entfällt bis zur Höhe des Freibetrages von 1.421 EURO pro Person jährlich der Zinsabschlag. Für Zinsen, für die kein Freistellungsauftrag erteilt wurde, sowie für Zinsen, die den Freibetrag überschreiten, werden pauschal 30% an die Staatskasse abgeführt. Der Zinsabschlag ist nur eine Voraussteuer. Endgültig mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden die Zinsen im Rahmen der Einkommensteuer Erklärung.

Aktuelle Konditionen für die Tagesanleihe, Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze und Bundesobligationen erfahren Sie bei der Finanzagentur: ( Hier )

Zum Thema:

  • Statistisches Bundesamt Geld u. Kredit
  • Bundesministerium Finanzen

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