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Bereits 1989 wurde ein kleines, unscheinbares Heftchen eingeführt, das bares Geld wert ist: das Bonusheft. Falls Sie noch keines besitzen, sollten Sie es sich bei Ihrem nächsten Zahnarztbesuch ausstellen lassen.

Denn jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und natürlich auch jeder mitversicherte Familienangehörige (Kinder ab dem 12. Lebensjahr) erhält diese „Lizenz zum Geldsparen“ kostenlos in der Zahnarztpraxis.

Nehmen Sie das Heft zu jeder Zahngesundheitsuntersuchung mit und lassen Sie es in der Praxis abstempeln und unterschreiben. Ein kleiner Aufwand, der sich lohnt: Benötigen Sie einmal Zahnersatz, beispielsweise eine Krone oder eine Brücke, dann wird dies mit deutlich höheren Zuschüssen von Ihrer Krankenkasse belohnt. Der normale Zuschuss für die Kassenleistung, die sogenannte „Regelversorgung“, kann um 20 Prozent steigen. Voraussetzung dafür ist, dass Versicherte bzw. Mitversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in den letzten fünf Jahren regelmäßig mindestens einmal im Jahr zur Untersuchung beim Zahnarzt waren. Der Bonus erhöht sich sogar auf 30 Prozent, wenn die Zahnarztbesuche innerhalb der letzten zehn Jahre lückenlos, also regelmäßig einmal pro Jahr, erfolgten.

Wichtig
Um im Bedarfsfall einen Bonus zu erhalten, ist es wichtig zu wissen, dass sich der lückenlose Nachweis der Zahnarztbesuche über fünf bzw. zehn Jahre nur auf die vollen Kalenderjahre bezieht. Das Jahr, in dem die Versorgung mit Zahnersatz erfolgen soll, wird nicht mitgezählt. Beispiel: Wenn Sie 2008 einen Zahnersatz benötigen, müssen Sie spätestens ab 2003 einmal jährlich einen Zahnarztbesuch bzw. zweimal jährlich eine Individualprophylaxe nachweisen. Dann erhalten Sie den Bonus von 20 Prozent.

Praxisgebühren
Bei reinen Vorsorgeuntersuchungen ist keine Praxisgebühr fällig. Das gilt auch, wenn dabei geröntgt wird, eine Vitalitäts- bzw. Sensibilitätsprobe (z. B. mit Kältespray) stattfindet oder der Zahnarzt eine parodontale Untersuchung vornimmt und Zahnstein entfernt (nur einmal jährlich Kassenleistung).Wenn er jedoch eine Behandlung durchführen muss,weil er zum Beispiel Karies entdeckt, fällt die Praxisgebühr an.

Beispiel:
Ein defekter Backenzahn soll mit einer Krone versorgt werden. Der von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bezahlte Festzuschuss beträgt in diesem Fall 118,41 Euro. Können Sie mit Ihrem Bonusheft den regelmäßigen Zahnarztbesuch über fünf Jahre hinweg nachweisen, erhalten Sie zu dem Festzuschuss einen Bonus von 20 Prozent. Das heißt, der Zuschuss der Krankenkasse erhöht sich auf 142,09 Euro. Können Sie sogar zehn Jahre belegen, erhalten Sie einen Bonus von 30 Prozent und damit einen Festzuschuss von 153,93 Euro (Stand 7/2008, Festzuschüsse werden jährlich angepasst).

Übrigens: Auch Patienten mit einer Totalprothese erhalten nur dann einen Bonus für Reparaturen bzw. kompletten Ersatz, wenn die jährlichen Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt wurden und im Bonusheft nachgewiesen sind. Bei Kindern ab dem 12. und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr wird im Bonusheft die Erhebung des Mundhygienestatus eingetragen. Diese ist Teil eines speziellen Vorsorgeprogramms, das zweimal im Jahr einen Zahnarztbesuch erfordert. Die Kosten für diese sogenannte „Individualprophylaxe“ übernimmt die Krankenkasse.

Oh Schreck – mein Heft ist weg!
Sollten Sie Ihr Bonusheft einmal verlieren, kann Ihnen Ihre Zahnarztpraxis ein neues Heft ausfüllen. Denn anhand der Dokumentation in der Patientenkartei ist in der Regel nachvollziehbar, wann Sie zur Untersuchung oder zur Vorsorgebehandlung in der Praxis waren. Selbstverständlich trägt Ihnen die Praxis auch einen einmal vergessenen Stempel gerne nach. Am besten ist es aber, Sie zeigen das Bonusheft zu jeder Zahngesundheitsuntersuchung (Kontroll- oder Prophylaxesitzung) unaufgefordert vor.

Regelmässig zum Zahnarzt – für gesunde Zähne und einen attraktiven Bonus
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt sind die Basis für optimale Zahn- und Mundgesundheit. Je früher Erkrankungen an Zähnen, Zahnfleisch und im Mundraum erkannt werden, desto schonender ist die Behandlung. Oder noch besser: Erkrankungen entstehen gar nicht erst. Und mit dem Bonus als Zugabe ist der Zahnarztbesuch nicht nur für Ihre Zähne gut, sondern erweist sich auch als strategisch kluge Geldanlage für vielleicht einmal benötigten Zahnersatz.

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