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Steuerfachangestellte unterstützen Steuerberater bzw. -beraterinnen oder Wirtschaftsprüfer bzw. -prüferinnen bei steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen. Daneben führen sie allgemeine organisatorische und kaufmännische Arbeiten aus.

Beschäftigungsmöglichkeiten finden Steuerfachangestellte in Praxen und Kanzleien von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern und in Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften. Darüber hinaus kann es auch bei Dienstleistungsunternehmen im Bereich Managementberatung im Finanz- und Rechnungswesen geeignete Tätigkeitsfelder geben.

Aufgaben und Tätigkeiten
Sie unterstützen u.a. Steuerberater/innen bei der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung von Mandanten. Außerdem bearbeiten sie Steuererklärungen und prüfen Steuerbescheide. Für Unternehmen, Betriebe und Selbstständige erstellen Steuerfachangestellte die Finanzbuchführung, kontieren die einzelnen Buchungsvorgänge und führen die Lohn- und Gehaltsabrechnung durch. Auch den Jahresabschluss bereiten sie vor. Den Großteil ihrer Aufgaben erledigen sie am Computer mithilfe von spezieller Software. Sie erteilen aber auch Auskünfte an Mandanten bzw. vereinbaren mit ihnen Termine und haben Kontakt zu Finanzämtern oder Kranken- und Sozialversicherungsträgern. Bei all ihren Tätigkeiten sind Termine und Fristen strikt einzuhalten. Daneben erledigen Steuerfachangestellte allgemeine Büroarbeiten und bearbeiten z.B. Postein- und -ausgang oder bereiten Unterlagen für Gesprächstermine mit Mandanten vor.

Steuerrechtlich wohl bewandert
Steuerfachangestellte erledigen im Büro nicht nur Organisatorisches, sondern arbeiten Steuerberatern und -beraterinnen zu - beispielsweise bei der Steuererklärung. Sie überblicken alle Einzelheiten, die bei einer Einkommensteuererklärung von Belang sind und richten sich nach dem aktuellen Steuerrecht. Um über alle rechtlichen Veränderungen informiert zu sein, lesen sie regelmäßig Fachzeitschriften und -bücher oder recherchieren im Internet. Mithilfe einer speziellen Software ermitteln sie am Computer alle Angaben, die für Steuererklärungen benötigt werden, und halten sie fest: Die Betriebseinnahmen bzw. -ausgaben, die abzuziehenden Werbungskosten (Aufwendungen, die zum Erwerben, Sichern und Erhalten von Einnahmen dienen) oder Sonderausgaben (z.B. für gemeinnützige Zwecke). Daraus wird die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer ermittelt. Haben die Steuerfachangestellten alles ausgefüllt, sprechen sie sich mit den Steuerberatern bzw. -beraterinnen der Kanzlei ab. Wenn alle Angaben stimmen, kann die Steuererklärung an das Finanzamt geschickt werden. Dort wird sie geprüft und ein Steuerbescheid ausgestellt. Dieser wird wiederum an die Kanzlei zurückgeschickt und von den Steuerfachangestellten sorgfältig kontrolliert. Falls Einwände bestehen, können sie innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch erheben.

Korrekt berechnen und verbuchen
Um Lohn- und Gehaltsabrechnungen kümmern sich Steuerfachangestellte ebenfalls. Auch hier greifen sie auf eine spezielle Software zurück, mit deren Hilfe sie die jeweilige Lohn- und Kirchensteuer bzw. die Sozialabgaben berechnen. Dazu geben sie die entsprechenden Daten, z.B. das Bruttogehalt oder die Krankenkassenzugehörigkeit, ein. Als Quelle dienen Sozialversicherungsausweise, Rentenversicherungsnummern, Krankenkassendaten und Lohnsteuerkarten der Mitarbeiter. Ggf. bringen Steuerfachangestellte auch Buchhaltungsunterlagen für die Gewinn-und-Verlust-Rechnung auf den neuesten Stand. Mithilfe eines Buchhaltungsprogramms geben sie die Daten von Belegen wie Rechnungen, Kontobelege oder Geschäftskredite ein. Dabei müssen sie sehr sorgfältig vorgehen

Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Verkürzung der Ausbildungszeit
Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung).

Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder einer Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden an die zuständige Stelle.

Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate.

Verlängerung der Ausbildungszeit
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Ausbildungsvergütung
Die angehenden Steuerfachangestellten erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, die nicht tariflich geregelt ist. Die bezahlten Beträge sind regional verschieden und werden frei vereinbart.

Die regionalen Steuerberaterkammern sprechen zur Höhe der Ausbildungsvergütung Empfehlungen aus.

Dabei kann es in den einzelnen Ausbildungsjahren zu folgenden Spannbreiten kommen:

  • 1. Ausbildungsjahr: € 400 bis € 600
  • 2. Ausbildungsjahr: € 500 bis € 650
  • 3. Ausbildungsjahr: € 600 bis € 750

Im Bundesdurchschnitt betrugen im Jahr 2008 die empfohlenen Ausbildungsvergütungen im 1. Ausbildungsjahr € 484, im 2. Ausbildungsjahr € 549 und im 3. Ausbildungsjahr € 630 im Monat.

Verdienst / Einkommen
Steuerfachangestellte arbeiten vorwiegend in Praxen von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern oder Steuerbevollmächtigten. Hier werden Tätigkeit und Einkommen nicht durch tarifliche Vereinbarungen geregelt. Auch andere verbindliche Richtwerte oder Empfehlungen existieren nicht. Die Höhe des Gehalts wird also frei vereinbart. Dabei werden die spezifischen Arbeits- und Qualifikationsanforderungen, Berufserfahrung und Lebensalter sowie der Grad der Verantwortung eine Rolle spielen. Aber auch die Note, mit der die Berufsausbildung abgeschlossen wurde, Spezialkenntnisse und regionale Einkommensunterschiede haben Einfluss auf das Grundgehalt und mögliche weitere Zahlungen.

Arbeitsbereiche / Branchen
Beschäftigungsmöglichkeiten finden Steuerfachangestellte in Praxen und Kanzleien von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern und in Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften. Darüber hinaus kann es auch bei Dienstleistungsunternehmen im Bereich Managementberatung im Finanz- und Rechnungswesen geeignete Tätigkeitsfelder geben.

Existenzgründung
Wer sich selbstständig machen möchte, kann z.B. nach bestandener Steuerberaterprüfung und erfolgter Bestellung zum Steuerberater/ zur Steuerberaterin eine Einzelpraxis oder Sozietät mit anderen Steuerberatern/-beraterinnen, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern/-prüferinnen, vereidigten Buchprüfern/-prüferinnen oder Rechtsanwälten/-anwältinnen eröffnen. Voraussetzung für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist eine mindestens zehnjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens nach Ablegung der Steuerfachangestelltenprüfung.

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