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Sie betreuen Patienten, für die sie meist die erste Kontaktperson in der Praxis sind. Wenn es erforderlich ist, wiegen und messen Medizinische Fachangestellte ( MFA ) / Arzthelferin die Patienten, legen Verbände an, bereiten Spritzen vor oder nehmen Blut für Laboruntersuchungen ab.

Bei Untersuchungen und Behandlungen sowie bei (kleineren) Eingriffen durch die Ärzte und Ärztinnen assistieren sie diesen, bedienen und pflegen medizinische Instrumente sowie Geräte und führen Laborarbeiten durch. Eine wichtige Rolle spielt auch die Prävention: Sie informieren die Patienten über Möglichkeiten der Vor- und Nachsorge und regen sie zu einer gesunden Lebensführung an.

Ein weiterer Arbeitsbereich der Medizinischen Fachangestellten sind die Organisation des Praxisablaufs und Verwaltungsarbeiten. Sie vergeben Termine und empfangen die Patienten, dokumentieren Behandlungsabläufe für die Patientenakten und sorgen für die Abrechnung der erbrachten Leistungen. Ggf. organisieren sie auch Teambesprechungen oder führen Patientenbefragungen durch, um die Abläufe in der Praxis zu verbessern.

Ausbildungsdauer

  • Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Verkürzung der Ausbildungszeit

  • Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung).
  • Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder einer Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden an die zuständige Stelle.
  • Auszubildende MFA können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate.

Verlängerung der Ausbildungszeit
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Ausbildungsvergütung Arzthelferin / Medizinische Fachangestellte
Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Ihre Höhe ist abhängig vom Ausbildungsbereich (Industrie und Handel, Handwerk u.a.) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet, sowie vom räumlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrages. Unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise wenn der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist, sind auch frei vereinbarte Ausbildungsvergütungen möglich.

Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.

Die Auszubildenden können in den einzelnen Ausbildungsjahren monatlich folgende Ausbildungsvergütungen erhalten:

  • 1. Ausbildungsjahr: € 531
  • 2. Ausbildungsjahr: € 572
  • 3. Ausbildungsjahr: € 616

Verdienst/Einkommen
Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.

Das Einkommen ist wesentlich von den jeweiligen Anforderungen abhängig. Daneben werden in der Regel Berufserfahrung und Verantwortlichkeit berücksichtigt. Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regionale und branchenabhängige Einkommensunterschiede auf. Bei dieser Tätigkeit kann die tarifliche Bruttogrundvergütung beispielsweise € 1.424 bis € 1.897 im Monat betragen.

Aktuelle Abschluss-/Berufsbezeichnung

  • Medizinischer Fachangestellter / Medizinische Fachangestellte veraltetet auch Arzthelferin

Bundesagentur für Arbeit
BA-Service-Haus
Berufskundliche Medien
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