Stuttgart (ots) - Gerade im Frühling können sich viele Menschen Schöneres vorstellen, als Formulare zu wälzen und Belege für den Fiskus zu sammeln.
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Doch der Aufwand wird in den meisten Fällen mit Rückzahlungen belohnt, etwa für Ausgaben wie Riester-Rente, Kinderbetreuung, Fortbildung oder lange Fahrten zur Arbeit. Die Steuererklärung für das Jahr 2011 muss dem Finanzamt bis einschließlich 31. Mai vorliegen. “Wer den Abgabetermin nicht einhalten kann, kann beim Finanzamt einen schriftlichen Verlängerungsantrag einreichen. Wichtig ist dabei eine gute Begründung, wie etwa längere Krankheit oder ausstehende Unterlagen”, sagt Andrea Wolf von der Mandavi Group AG in Stuttgart, spezialisiert auf Finanzvorsorge und Steueroptimierung. Meist gewährt das Finanzamt problemlos eine Fristverlängerung bis 30. September. Sofern Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine die Steuererklärung anfertigen, verlängert sich die Frist automatisch und ohne Antrag bis zum 31. Dezember. In begründeten Einzelfällen und bei entsprechendem Antrag des Steuerberaters kann das Finanzamt die Abgabefrist auf Ende Februar 2013 festsetzen.
Allerdings ist nicht jeder Arbeitnehmer dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Der Fiskus macht sie beispielsweise zur Pflicht, wenn Angestellte außer ihrem regulären Gehalt Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro hatten, wenn beide Ehepartner angestellt sind und einer von beiden die Steuerklasse V oder VI gewählt hat oder wenn Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. “In den meisten Fällen lohnt sich die Steuererklärung auch für jene, die nicht dazu verpflichtet sind”, weiß Andrea Wolf von der Mandavi Group AG. Für eine freiwillige Steuererklärung gilt eine Frist von vier Jahren. Das heißt, bis Jahresende 2012 kann die Erklärung für 2008, 2009, 2010 und 2011 eingereicht werden.
Ob Pflicht oder nicht, von einer Neuerung profitieren viele Steuerzahler: Der Pauschbetrag für Werbungskosten wurde für 2011 von 920 auf 1.000 Euro erhöht. Das senkt nicht nur die Steuerlast, sondern vereinfacht auch die Steuererklärung, weil Werbungskosten unter 1.000 Euro nicht belegt werden müssen. “Gerade weil das deutsche Steuersystem sehr komplex ist, kann der Rat von Experten viel bewirken. Wir empfehlen ein ganzheitliches Finanzkonzept, das steuerliche Aspekte ebenso berücksichtigt wie zum Beispiel die Altersvorsorge. Auf lange Sicht sind so die meisten finanziellen Vorteile zu erreichen”, sagt Andrea Wolf. Mehr Informationen finden sich auf: www.mandavi-group.com.
über die Mandavi Group AG
Die Mandavi Group AG mit Hauptsitz in Stuttgart ist ein Finanzdienstleister für ganzheitliche steueroptimierte Vermögens- und Altersvorsorgelösungen. Zu den Kernkompetenzen der Mandavi Group zählen eine umfassende Beratung bei integrierten Vermögens- und Altersvorsorgelösungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Lebenssituation und individueller steuerlicher Aspekte.
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