Feb
09

Ob im Straßenverkehr, im Beruf oder im Privatleben: Häufig müssen sich die Bürger mit rechtlichen Problemen auseinandersetzen, weil es zu Streitigkeiten mit anderen Mitmenschen gekommen ist oder man wegen eines Vergehens belangt werden soll.

Für die Durchsetzung der eigenen rechtlichen Interessen muss man nicht in jedem Fall den Rechtsanwalt zur Rate ziehen, die Erfolgsaussichten ohne fachlichen juristischen Beistand sind auf dem rechtlichen Parkett eher gering.

Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl von Versicherungsgesellschaften, umso schwieriger ist es, die passende Rechtsschutzversicherung zu finden. Einige Klauseln, die über den Rahmen der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen hinausgehen, sollten im gewünschten Versicherungsumfang enthalten sein.

Werden durch die Rechtsschutzversicherung Verbesserungen in den Bedingungen, die sich nicht auf den Beitrag auswirken, auch für bereits bestehende Verträge weitergegeben, so spricht man von einer Innovationsklausel. Bessere Leistungen gibt die Gesellschaft also auch an Bestandskunden weiter.

Eine Kündigung kann schnell ausgesprochen werden, auch von der Versicherung. Behält sich die Rechtsschutzversicherung vor, erst nach mindestens zwei Schadensfällen innerhalb eines Jahres die Versicherung zu kündigen, spricht man von einer Kündigungsklausel. Für den Versicherungsnehmer in der Rechtsschutz-Versicherung bedeutet diese Kündigungsklausel allerdings, dass er bereits nach einem Schadensfall die Versicherung kündigen kann.

Die Prämiengarantie besagt, dass für einen festgelegten Zeitraum keine Beitragsanpassung vorgenommen wird. Dieses bietet dem Versicherungsnehmer Sicherheit, denn wer möchte schon in regelmäßigen Abstand die neuen Zahlen zur Beitragsabrechnung ins Haus bekommen?

Eine Rechtschutzversicherung kann nach ihren Maßstäben die Leistungen für einen Versicherungsfall ablehnen, wenn nach der Ansicht der Gesellschaft keine Erfolgsaussichten für den Rechtsstreit bestehen. Ist der Versicherungsnehmer mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, so kann er ein Schiedsgutachterverfahren anstrengen. Ein unabhängiger Rechtsanwalt prüft erneut die Aussicht für den vorliegenden Versicherungsfall und beurteilt dieses. Die Einschätzung, ist dann für die Versicherung verbindlich.

Wichtig beim Abschluss einer Versicherung ist aber immer: Das Kind darf noch nicht in den Brunnen gefallen sein. Denn wenn die Ursache für einen Rechtsstreit vor dem Versicherungsbeginn liegt, gibt es auch keine Leistung. Erst wenn die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und die Allgemeine Wartezeit von drei Monaten vorüber ist, besteht Anspruch auf Leistungen seitens der Versicherungsgesellschaft.

Kontakt:
IAK GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop
m.weiblen@iakgmbh.de
(02041) 77 44 7 - 46
http://www.vergleichen-und-sparen.de

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“Ein Mann, der einem Hut hinterherläuft, ist nicht halb so lächerlich wie ein Mann, der einer Frau hinterherläuft.”
by Gilbert Keith Chesterton