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Fürth/Hamburg (dpa/tmn) - Der zahlungsunfähige Versandhändler Quelle steht vor dem Aus. Nach Angaben des Insolvenzverwalters wird das Unternehmen wohl abgewickelt.

Viele Verbraucher fürchten um ihre Bestellung, ihr Geld und ihren Anspruch auf Gewährleistung für gekaufte Waren. Fragen und Antworten dazu im Überblick:


Was passiert, wenn ich Ware bestellt, aber noch nicht bekommen habe?
«Jede Bestellung wird ausgeliefert, wenn die Ware verfügbar ist. Das ist der Zwecke der Abwicklung: dass die Ware im Lager verkauft wird», sagte der Sprecher des zuständigen Insolvenzverwalters Thomas Schulz. Ob Ware lieferbar war oder ist, könne jeder Online-Kunde zum Beispiel leicht über die Homepage nachvollziehen: «Er hat das bei Abgabe der Bestellung sofort erfahren.»

«Wird nicht geliefert, muss ich auch nicht bezahlen», betont Edda Castelló, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. Laut Schulz läuft «die Masse» - etwa 70 Prozent - der Bezahlungsvorgänge bei Quelle über Ratenkauf. «Wer das vereinbart hat, muss auch pünktlich zahlen», sagt Castelló. «Er hat die Ware ja auch schon bekommen.»

Was passiert, wenn ich schon bezahlt habe?
Wer seine Ware erhält und behalten will, muss sie auch bezahlen. Und wenn die Ware lieferbar ist, ist nichts zu befürchten. Die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig empfiehlt, bestellte Ware nur dann zu bezahlen, wenn sie auch geliefert wird. Grundsätzlich bleiben Verträge über einen Kauf wirksam - der Insolvenzverwalter könne wählen, ob er auf der Erfüllung des Vertrags bestehen oder ob er den Käufer aus der Pflicht entlassen will.

«Wer Vorkasse bezahlt hat, erhält nichts zurück», sagt Schulz. Verbraucher müssten das verstehen, sagt Castelló: «Dafür ist der Insolvenzverwalter ja da - er soll Geld einwerben.» Wer noch nicht bezahlt hat, wird wohl bald Post von der zuständigen «Factoring»-Bank bekommen: Quelle hat das Management der Kundenforderungen an eine Bank weitergegeben. Es werde laut Schulz «Sache der Factoring-Bank» sein, das Geld «einzutreiben».

Kann ich eine Bestellung noch rückgängig machen?
Wem die neue Situation zu unsicher ist, der kann die Bestellung widerrufen. Der Gesetzgeber sieht 14 Tage Widerrufsrecht nach der Lieferung vor - das schreibt auch Quelle unter den Versandbedingungen auf seiner Homepage. «Ich kann das aber natürlich auch schon vor Eintreffen der Ware machen», sagt Castelló.

Habe ich noch Anspruch auf Gewährleistung?
«Theoretisch ja - Sie haben aber keine Durchsetzungsmöglichkeiten», sagt Castelló. Wer zum Beispiel schon vor einem Jahr einen Kühlschrank über Quelle gekauft hat, muss mit dem Wegfall der Gewährleistung des Händlers leben. Ihm bleibt die Garantie des Herstellers. Die Fortführung eines technischen Kundendienstes sei ein Ziel, sagt Schulz. Die Zukunft sei in dieser Frage aber bislang unklar.

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2 Kommentare

  • Comment by frank
    Dezember 21st, 2009 at 14:36

    Hallo.
    Mal so zum loswerden.
    Ich habe bei Quelle noch ein Telefon für unter 10 Euro bestellt und auch eine Zusage erhalten. Diese Zusage wurde nach ca 3 Wochen storniert.
    Das gleiche Telefon gibt es jetzt beim OBI im Angebot, für 39,99.
    Der kleine Quellekunde ist beim Ausverkauf jedenfalls nicht berücksichtigt worden. Es ist wie immer eine “GROSSE SAUEREI”.
    Wer Knete hat kann profitieren.
    Frank

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“And strange it is / That nature must compel us to lament / Our most persisted deeds.”
by William Shakespeare, Antony and Cleopatra