Angesichts der bevorstehenden Beitragserhöhung bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden besondere Tarife, bei denen Versicherte trotz gesetzlich festgeschriebener Beitragssätze sparen können, immer attraktiver.
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Dazu gehören Wahltarife einiger Krankenkassen, die unter bestimmten Voraussetzungen ihre Kunden mit einer Prämie in Form einer Beitragsrückzahlung belohnen. Das Finanzportal www.geld.de berichtet über die „Geld-zurück-Garantie“ einiger gesetzlichen Krankenkassen.
Einige gesetzliche Krankenversicherungen, wie die Barmer GEK und die IKK Classic bieten ihren Kunden spezielle Wahltarife an, die eine Prämie versprechen, wenn innerhalb eines Jahres keine medizinischen Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Prämie unterscheidet sich dabei von Kasse zu Kasse, beträgt jedoch maximal einen Monatsbeitrag pro Jahr. In einigen Fällen, wie bei dem Wahltarif der HEK, wird der Arbeitgeberanteil dabei mit einbezogen. Andere Versicherungen, wie die Techniker Krankenkasse, erstatten nur den Arbeitnehmeranteil zurück. Teilweise erhöhen sich die angesetzten Prämien in den Folgejahren, wenn weiterhin keine Leistungen beansprucht werden.
Vorsorgeuntersuchungen bei Arzt und Zahnarzt bilden dabei jedoch eine Ausnahme und haben keine Auswirkung auf die Auszahlung der Prämie, ebenso wie sämtliche Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die von mitversicherten Kindern unter 18 Jahren in Anspruch genommen werden. Mit dem Wechsel in einen solchen Tarif binden sich Kunden jedoch für drei Jahre an die entsprechende Krankenkasse. Für chronisch Kranke und Versicherte, deren Beiträge von Trägern wie der Agentur für Arbeit übernommen werden, sind diese Tarife nicht verfügbar. Zudem sind diese Wahltarife selbst für Mitglieder, bei denen Ehepartner oder volljährige Kinder mitversichert sind, selten lohnenswert. Die Prämie beträgt selbst bei einer Familienversicherung maximal einen Monatsbeitrag und jegliche Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen seitens der Familienmitglieder hat den Verlust der Prämie zur Folge.
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