Die wohl beliebteste Form der Geldanlage ist nach wie vor das Sparbuch mit hohen Zinsen. Rund 800 Milliarden € verwahren die Bundesbürger auf dem Sparbuchkonto bei Banken und Sparkassen, überwiegend als Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist, wie das klassische Sparbuch seit 1993 genannt wird.
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Als Anlage eher ungeeignet
Als Geldanlage ist das klassische Sparbuch aufgrund minimaler Verzinsung ungeeignet. Für Kleinanleger gibt es mit Ausnahme der Bundeswertpapiere kaum Alternativen. Wer Monat für Monat einen festen Betrag auf das Sparbuch überweist, sollte das Geld in höher verzinste Anlageformen umschichten, sobald mehr als 1000 € auf dem Konto stehen oder mit der Bank einen Sonderzins vereinbaren.
Wer dringend Geld benötigt, kann mit einem Trick innerhalb kurzer Zeit über mehr als 1000 € verfügen und zwar ohne Vorschuss Zinsen zu zahlen. Der ersten 1000 € werden am Monatsende und die nächsten 1000 € wenige Tage später am Monatsanfang abgehoben. Das ist nach den neuen Sparbedingungen möglich.
Wer das Sparbuch ausschließlich als Rücklage für Notfälle nutzt, sollten den Notgroschen so gering wie möglich halten lesen sie dazu auch Sparzinsen bei Banken. Bei Rücklagen in Höhe von zwei bis drei Monatsgehältern lohnt es sich schon, das Geld höherverzinslich anzulegen. Die bei vorzeitiger Kündigung berechneten Zinsen sind auf jeden Fall niedriger als die Kreditzinsen, die Banken für Überziehungen von Girokonten berechnen.
Für liquide Reserven gibt es auch andere Möglichkeiten. Immer mehr Banken und Sparkassen offerieren mit täglich kundbaren Einlagen, die höhere Zinsen als klassische Spareinlagen bringen.
Vorteile Sparbuch
- Sehr einfache Anlageform
- Keine laufenden Kosten
- Keine Mindestanlagebeträge
- Jederzeit Einzahlung möglich
- Hohe Sicherheit
- Kein Kursrisiko
Nachteile Sparbuch
- Magere Verzinsung
- Schlechte Verfügbarkeit
- Vorschusszinsen bei vorzeitiger Kündigung
- Keine Ertragssicherheit, da Zinsen variabel
Alternativen
Als Geldanlage eigentlich ungeeignet, allenfalls als liquide Rücklage für einen Notgroschen. Doch auch dafür gibt es besser verzinste Alternativen: Abrufkonten, Bundeswertpapiere, Sparbriefe, Hochzinskonten. Für Ratensparer bieten sich Bonussparverträge oder Prämiensparverträge sowie Fonds Sparpläne an.
Eröffnen kann ein Sparbuch jeder, der einen gültigen Personalausweis vorzeigt und mindestens 1 Euro einzahlt. Ein Mindestalter ist nicht vorgeschrieben. Eltern können daher für die Kinder bereits ab Säuglingsalter ein Konto einrichten. Das gleiche gilt für minderjährige Jugendliche, die ihr Taschengeld auf einem Sparkonto deponieren und darüber frei verfügen wollen. Die Kontoführung ist gebührenfrei und kostenlos. Darüber hinaus fallen weder Depotgebühren noch andere Spesen an.
Weil das Konto nach neuer wie alter Definition zur Ansammlung und Anlage von Vermögen bestimmt ist, sind Überweisungen streng genommen nicht möglich. Kulanterweise drücken manche Banken aber beide Augen zu, wenn Kunden beispielsweise Geschenkgutscheine über einen bestimmten Geldbetrag direkt auf dem Sparbuch gutschreiben lassen wollen oder den Kauf von Wertpapieren vom Sparguthaben finanzieren. Bei nahezu allen Einzahlungen und Auszahlungen auf das Konto muss jedoch das Buch vorgelegt werden, die Kunden einer Volksbank oder Sparkasse können sogar nur bei einer Filiale an Ihrem Wohnort Geld vom Konto abheben. Bei den übrigen Banken können Sparbuchbesitzer dagegen weiterhin bei allen Mitgliedsunternehmen Verfügungen vornehmen.
Sparbuch sparen lohnt sich nur für die Bank
Beim Wegfall der gesetzlichen Sparvorschriften setzte die Kreditwirtschaft alles daran das für sie äußerst lukrative Sparbuch zu erhalten. Denn von den eingezahlten Kundengeldern müssen Banken und Sparkassen nur einen niedrigen Prozentsatz zinslos bei den Landeszentralbanken hinterlegen. Dieser Mindestreservesatz liegt mit 2 Prozent der Einlagesumme deutlich unter den Sätzen für Festgeldanlagen oder Guthaben auf dem Girokonto. Spareinlagen sind daher die günstigste Refinanzierungsquelle der Banken für das Kreditgeschäft. Die Banken arbeiten mit den Spargroschen ihrer Kunden und leihen das Geld an Unternehmer oder Privatkunden in Form von Krediten aus. Je niedriger der Habenzins, den die Bank ihren Sparern zahlt je höher die Sollzinsen, die sie auf der anderen Seite von ihren Kreditkunden fordert, desto größer der Gewinn. Aus diesem Grunde haben die Geldhäuser auch wenig Eigeninteresse, Sparern höherverzinste Anlageformen schmackhaft zu machen. Von sich aus weisen sie daher nur selten auf Anlagealternativen hin. Diese Geschäftspolitik macht sich bezahlt.
Bequemlichkeit, Sicherheit und Kostenfreiheit des Kontensparens haben für den Sparer ihren Preis:
Die Sparbuch Zinsen sind ausgesprochen mager, oft liegen sie sogar noch unter der Inflationsrate. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre verzinste die Kreditwirtschaft die klassischen Spareinlagen mit Sätzen zwischen zwei und drei Prozent.
Zieht man davon die Inflationsrate im Durchschnitt drei Prozent ab, ist es den meisten Sparbuchanlegern nicht gelungen, ihr Kapital zu erhalten, geschweige denn zu vermehren. Kundenfreundlich kann man das Kontensparen daher kaum nennen. Im Gegenteil: Bei Minizinsen unterhalb der Inflationsrate verlieren die Spargroschen an Wert. Daran hat sich auch nach Wegfall der gesetzlichen Sparvorschriften nichts geändert. Sparkonten mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten brachten in der Vergangenheit durchschnittlich ganze 2,8 Prozent Zinsen. Die Inflationsrate lag mit vier Prozent deutlich höher. Während die Banken auf der Sollseite ihres Geschäfts beherzt zugreifen und zweistellige Kreditzinsen fordern, knausern sie nicht nur mit den Sparbuchzinsen. Obendrein verlieren Banken und Sparkassen bei sinkendem Zinstrend meist keine Zeit, ihre Sparkonditionen den verschlechterten Rahmenbedingungen anzupassen. Wenn die Zinsen steigen, sind Sparer hingegen die letzten, die in den Genuss höherer Zinssätze kommen.
Vorwürfen ob dieser unfeinen Praxis begegnet die Kreditwirtschaft gern mit dem Hinweis, deutschen Sparern werde heutzutage eine breite Palette höherverzinslicher Sparformen angeboten. Diese Ausrede ist faul, zeigt sie doch nur, dass die Kreditinstitute versuchen, ihre eigene Zinsarge zu Lasten jener Kunden aufzubessern, die zu bescheiden oder manchmal auch zu träge sind, höhere Zinsen zu fordern. Oder denen nur wenig Geld für die Vermögensbildung zur Verfügung steht. Denn gerade Kleinsparern verbauen die Banken und Sparkassen häufig den Zugang zu besser verzinsten Sparformen, für die sie Mindestanlagesummen von 5000 bis 10000 Euro fordern. Ein gutes Dutzend von Instituten vorwiegend kleinere Privatbankhäuser, Teilzahlungsbanken oder Briefbanken tanzt aus der Reihe und beweist, dass es auch anders geht. Sie honorieren ihren Kunden das Sparbuchsparen mit Zinssätze, die oft doppelt so hoch sind wie bei großen Geschäftsbanken und Sparkassen. Sparer sollten sich daher nicht scheuen, sich auch einmal bei der Konkurrenz umzusehen und gegebenenfalls die Bank zu wechseln, wenn die Hausbank mit den Sparzinsen weiterhin knausert.
Informierte Sparer verhandeln besser
Wer sich vor dem Gespräch mit dem Kundenberater der Bank, Sparkasse oder Volksbank sachkundig machen will, findet im Wirtschaftsteil fast aller großer Tageszeitungen oder in Wirtschaftsmagazinen Informationen über die Höhe der Sparzinsen.
Was Spareinlagen sind, gibt jetzt zwar nicht mehr der Gesetzgeber vor, sondern die Kreditwirtschaft selbst. Die neue Rechtsverordnung, die Banken und Sparkassen den Rahmen für die Bilanzierung ihres Einlagengeschäfts vorschreibt, definiert den alten Sparbegriff neu: Seit Sommer 1993 handelt es sich bei den Spareinlagen um unbefristete Gelder, die durch Ausfertigung einer Urkunde (Sparbuch) als Spareinlage gekennzeichnet sein müssen,
- nicht zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs bestimmt sein dürfen,
- eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten aufweisen müssen.
Einziger Unterschied zur alten gesetzlichen Regelung: Alle weiteren Sparbedingungen, je die Höhe der monatlichen Verfügung und etwaige Strafzinsen für vorzeitige Abhebungen, regeln die Banken seither Eigenregie. Statt die neue Freiheit zu nutzen und mit attraktiveren Sparzinsen und besseren Sparbedingungen um die Gunst der Geldanleger zu wetteifern, sorgte die Kreditwirtschaft allerdings rasch dafür, dass im wesentlichen alles beim alten bleibt. Sie passte dem klassischen Sparbuch lediglich ein neues Outfit: Statt früher 1000 Euro innerhalb von 30 Zinstagen darf der Kunde jetzt 1500 Euro pro Kalendermonat kostenfrei abheben. Wer über höhere Beträge verfügen will, muss die Kündigungsfrist einhalten.
Andernfalls ist die Bank berechtigt., Vorschusszinsen in Rechnung stellen. Die Höhe dieser Strafzinsen für eine vorzeitige Verfügung ist allerdings auf ein Viertel des gewährten Habenzins begrenzt. Das bedeutet: Zahlt ein Kreditinstitut drei Prozent Zinsen auf Sparguthaben, dürfen maximal 0,75 Prozent Vorschusszinsen berechnet werden. Die Strafzinsen werden allerdings nur für den Teil der Abhebungssumme fällig, der über den , Freibetrag von 1500 Euro pro Monat hinausgeht. Rechtlich wurden diese Regelungen in den neuen “Sonderbedingungen für , Sparverkehr” abgesichert, die zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken zählen.
Über Vorschusszinsen können Sparer verhandeln
Die Vorschusszinsregelung ist nicht mehr verbindlich vorgeschrieben. Einzelne Institute verzichten freiwillig darauf. Bei anderen sollte der Kunde mit seiner Bank über die Erhebung von Vorschusszinsen verhandeln. In folgenden Fällen sollten Sie sogar daruf dringen, dass eine Vorschusszinsberechnung unterbleibt:
- bei einer wirtschaftlichen Notlage
- im Todesfall des Sparers
- beim Kauf von Wertpapieren mit mindestens derselben Festlegungsfrist wie beim Sparguthaben
- bei einem Wohnsitzwechsel, auch wenn das Guthaben mit gleicher Laufzeit bei einem anderen Kreditinstitut deponiert wird.





















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