Dez
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Berlin (dpa/tmn) - Versöhnen sich getrennte Ehepartner kurz vor Jahresende noch, lohnt sich das in der Regel auch steuerlich. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin.

Denn zusammen veranlagte Ehegatten können bei der Einkommensteuer das häufig vorteilhafte Ehegattensplitting nutzen. Dieses Verfahren kommt allerdings nicht zur Anwendung, wenn die Ehegatten dauerhaft getrennt leben, etwa weil sie sich im Trennungsjahr befinden.

Ziehen die Eheleute nun wieder zusammen, wird das Ehegattensplitting für das gesamte Kalenderjahr gewährt. Das gilt auch dann, wenn der Versöhnungsversuch nach wenigen Wochen scheitert und ein Ehegatte wieder auszieht.

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“And strange it is / That nature must compel us to lament / Our most persisted deeds.”
by William Shakespeare, Antony and Cleopatra